Wählen Sie Ihre Branche – und sehen Sie sofort, was die EU-Entwaldungsverordnung konkret von Ihnen verlangt, wie der Ablauf aussieht und welche Lösung zu Ihnen passt. Ohne Juristendeutsch.
Klicken Sie auf Ihre Branche – wir zeigen Ihnen sofort die wichtigsten Punkte.
Sägewerke verarbeiten Rohholz zu Schnittholz, Brettern, Balken oder Spanplatten. Kaufen sie Holz, das bereits mit einer Sorgfaltserklärung in Verkehr gebracht wurde, sind sie seit der Novelle 2025 nachgelagerter Marktteilnehmer: keine eigene Erklärung, sondern Referenznummern sammeln und aufbewahren. Nur beim Eigenimport gilt die volle Sorgfaltspflicht mit eigener Erklärung.
Holzhändler kaufen und verkaufen Holzprodukte, ohne sie zu verändern – und geben seit der Novelle 2025 unabhängig von der Größe keine eigene Sorgfaltserklärung ab. Große Händler (Nicht-KMU) registrieren sich in TRACES und prüfen bei Hinweisen; kleine Händler (KMU) geben die Referenznummern weiter und dokumentieren sie fünf Jahre. Eine eigene Erklärung fällt nur beim Selbstimport an.
Wer aus bereits erfasstem Holz Möbel, Fenster oder Parkett fertigt, ist seit der Novelle 2025 nachgelagerter Marktteilnehmer: keine eigene Erklärung, sondern Referenznummern verwalten und aufbewahren. Zum Erst-Marktteilnehmer mit eigener Erklärung wird der Betrieb erst, wenn er Holz selbst importiert oder noch nicht erfasstes Holz verarbeitet.
GaLaBau-Betriebe kaufen Holz für Zaunbau, Holzbeläge, Pergolen oder Spielgeräte ein und verbauen es. Wer Holz nur einkauft und verbaut, ist Verwender. Wer Holzelemente selbst herstellt und weiterverkauft (z. B. Holzhäcksel, Pergolen aus eigener Produktion), ist Marktteilnehmer.
Wer Holz aus Ländern außerhalb der EU einführt, trägt die volle Verantwortung. Bei Lieferanten in Ländern mit Standard- oder hohem Risiko – darunter viele Tropenholz-Herkünfte – müssen Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen: Vor-Ort-Audits, Satellitenanalyse, mehrsprachiges Lieferanten-Outreach.
Forstdienstleister fällen meist im Auftrag des Waldbesitzers. Sie sind selbst keine Marktteilnehmer – aber sie sind die wichtigste Datenquelle. Wer hier sauber arbeitet, macht dem Waldbesitzer und dem Sägewerk das Leben deutlich leichter.
Wer als Waldbesitzer Holz selbst verkauft, ist Marktteilnehmer. Die gute Nachricht: Als Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger geben Sie nur eine einzige vereinfachte Erklärung ab – nicht pro Verkauf und nicht jährlich. Einmal eingerichtet, erfüllen Sie die Pflicht mit wenig Aufwand.
Die EUDR betrifft auch Rinder und Rinderprodukte. Sie müssen alle Höfe und Weiden mit Geokoordinaten erfassen sowie nachweisen, dass das Futter nicht aus Entwaldung stammt. Eine vereinfachte Erklärung ist erlaubt.
Die wichtigsten Themen kompakt – tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu lesen.
Die EU-Entwaldungsverordnung – Verordnung (EU) 2023/1115 – ist ein EU-Gesetz mit klarem Ziel: keine Produkte mehr verkaufen, die Wälder zerstören. Sie ersetzt die alte Holzhandelsverordnung (EUTR).
Betroffen sind Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk – und alles, was daraus gemacht wird. Maßgeblich ist der Stichtag 31. Dezember 2020: Flächen, die danach gerodet wurden, sind tabu.
Praktisch jedes Holzprodukt – vom Eichenstamm über Schnittholz bis zum fertigen Möbelstück. Auch Holzpaletten, Spanplatten, Parkett, Türen, Fenster, Verpackungen, Brennholz, Holzkohle, Papier und Pappe.
Außerdem: Rindfleisch, Leder, Kaffee, Kakao, Schokolade, Sojabohnen, Sojaöl, Palmöl und alle daraus hergestellten Lebensmittel oder Kosmetika sowie Naturkautschuk und Reifen.
30. Dezember 2026 für Holzerzeugnisse – unabhängig von der Betriebsgröße.
30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – nur für Kleinst- und Kleinunternehmen bei Erzeugnissen, die nicht schon unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen.
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 wurden die Fristen um zwölf Monate verschoben – sie sind jetzt final. Tipp: Auch KMU sollten früher anfangen, weil die größeren Kunden oft schon Ende 2026 saubere Daten brauchen.
Die Sorgfaltserklärung – auf Englisch Due Diligence Statement (DDS) – ist der formale Nachweis, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben. Eingereicht wird sie über das EU-System TRACES NT. Sie bekommen eine Referenznummer, die Sie an den nächsten Käufer in der Kette weitergeben.
Inhalt: Marktteilnehmer, Produkt mit HS-Code und wissenschaftlichem Namen, Land, Geokoordinaten, Erntedatum und Bestätigung, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.
Die genaue Lage der Erntefläche – als GPS-Punkt (bei Flächen unter 4 Hektar) oder als Polygon (bei größeren Flächen). Genauigkeit: mindestens sechs Nachkommastellen bei Längen- und Breitengrad.
Jedes moderne Smartphone schafft das problemlos. In Deutschland helfen außerdem die Forstkataster der Bundesländer (z. B. BayernAtlas).
Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes möglich. Außerdem: Beschlagnahme der Ware, vorübergehendes Marktverbot, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Eintrag in einer öffentlichen Liste.
Wichtig: Die Strafen sind gestaffelt. Wer ehrlich dokumentiert und beim ersten Verstoß kooperativ ist, kommt deutlich glimpflicher davon. Bei vorsätzlichen Verstößen ziehen die Behörden härter durch.
Marktteilnehmer ist, wer ein Erzeugnis zum ersten Mal in der EU in Verkehr bringt – etwa Importeur, Waldbesitzer beim Direktverkauf oder ein Betrieb, der Holz selbst einführt. Nur er gibt eine eigene Sorgfaltserklärung ab.
Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer (z. B. Sägewerk oder Schreiner beim Kauf von erfasstem Holz) reichen die Ware weiter, ohne eine eigene Erklärung abzugeben. Große Betriebe (Nicht-KMU) müssen sich in TRACES registrieren und bei Hinweisen prüfen; kleine (KMU) haben vor allem eine Aufzeichnungspflicht.
Sie bleiben handlungsfähig – mit einem klaren Vier-Stufen-Prozess:
So darf keine Lieferung das Werk verlassen, ohne dass die Lieferanten-Ampel grün ist.
Die wichtigsten Fachbegriffe der EUDR – kurz und in einfacher Sprache.
Jede Branche als eigene Seite – mit Rolle, Pflichten, Ablauf, Fristen und Software-Anforderungen.
Meist nachgelagert – eigene Erklärung nur bei Eigenimport.
Leitfaden lesen →Großhändler vs. KMU – wer was nachweisen muss.
Leitfaden lesen →Nachgelagert oder Erst-Marktteilnehmer – je nach Holzherkunft.
Leitfaden lesen →Garten- und Landschaftsbau mit Holzprodukten.
Leitfaden lesen →Höchste Pflichtdichte – Geodaten und Belege.
Leitfaden lesen →Wichtigste Datenquelle im Wald.
Leitfaden lesen →Direktverkauf und Flurstückserfassung.
Leitfaden lesen →Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rind & Kautschuk behandeln wir auf unserer Schwester-Site.
Zu eudr-agrar.compliancecompass.de →Konkrete Schritt-für-Schritt-Hilfen zu den häufigsten Fragen.
Schritt für Schritt zur korrekten DDS.
Artikel lesen →Wann welches Format – und wie genau.
Artikel lesen →Was Zertifikate leisten – und was nicht.
Artikel lesen →Stichtag, typische Fehler und Soforthilfe.
Artikel lesen →Was vereinfacht wurde – und was bleibt.
Artikel lesen →So kommen Sie trotzdem an die Daten.
Artikel lesen →30 Minuten persönliche Vorführung. Wir gehen Ihren Fall mit Ihnen durch. Kostenfrei und unverbindlich.