Im Sinne der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind Sie meist Verwender oder Händler: Sie kaufen Holz und verbauen es im Garten oder in der Landschaft. Sobald Sie aber Holzelemente selbst herstellen und weiterverkaufen – etwa Pergolen aus eigener Produktion oder Holzhäcksel –, werden Sie zum Marktteilnehmer mit einer eigenen Sorgfaltserklärung.
Ihre Rolle in der Lieferkette
Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern und Händlern beziehungsweise Verwendern. Wer Holz nur einkauft und verbaut, gibt im Wesentlichen die vorhandene Lieferkette weiter und dokumentiert sie. Wer Holzelemente selbst fertigt und verkauft, bringt ein neues Erzeugnis in Verkehr und übernimmt damit die Pflichten eines Marktteilnehmers – ähnlich wie ein Schreiner. Klären Sie deshalb zuerst, welche Tätigkeit auf Ihren Betrieb zutrifft.
Ihre Pflichten
- Lieferantendaten und Erklärungs-Referenz (DDS) für jede Holzlieferung sammeln.
- Bei Weitergabe an den Endkunden (zum Beispiel Pergola im Privatgarten): die Lieferkette offenlegen.
- Bei eigener Holzverarbeitung: eine einfache Sorgfaltserklärung wie ein Schreiner über TRACES NT.
- Je Baustelle dokumentieren, welche Hölzer mit welcher Referenz verbaut wurden.
- Alle Lieferpapiere fünf Jahre aufbewahren.
Typischer Ablauf im Projekt
- Holzbestellung für Baustelle X über die Mobile-App.
- Materiallieferung auf der Baustelle – der Lieferschein wird per Foto erfasst.
- Position und Datum werden automatisch mit dem Foto gespeichert (Geo-Tag).
- Die Projekt-Akte enthält alle verbauten Hölzer mit Lieferant und Erklärungs-Nummer.
- Beim Bauabschluss bekommt der Kunde eine kurze Bestätigung über die Holzherkunft.
Praxistipp: Auf der Baustelle zählt jede Minute. Eine Mobile-App mit Foto-Upload erspart Ihnen das spätere Nachpflegen im Büro. Achten Sie darauf, dass Lieferanten Ihnen die Erklärungs-Referenz direkt mitgeben – fehlt sie, lesen Sie Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht?
Was die Software können muss
- Mobile App mit Foto-Upload und Geo-Tagging
- Projekt-Materialliste je Baustelle
- Lieferantenverwaltung mit Erklärungs-Referenz
- Offline-Funktion für Baustellen ohne Empfang
- Einfacher PDF-Export für Kundenabschluss und Behörde
- 5-Jahres-Archiv aller Projekte
Fristen für den Garten- & Landschaftsbau
| Betriebsgröße | Pflicht ab |
|---|---|
| Größere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | 30. Dezember 2026* |
* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.
Auch wenn die meisten GaLaBau-Betriebe KMU sind: Für Holzerzeugnisse gilt der 30. Dezember 2026, weil Holz bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fiel. Wer Holz selbst verarbeitet, sollte sich am Ablauf eines Schreiners orientieren. Welche Vereinfachungen die EU beschlossen hat, lesen Sie unter EU-Vereinfachungen der EUDR.
Erklärung durch einen Bevollmächtigten
Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.
Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.
Häufige Fragen
Ist ein GaLaBau-Betrieb von der EUDR betroffen?
Ja, sobald Holz im Spiel ist. Wer Holz nur einkauft und verbaut, ist Verwender und muss Lieferantendaten und Erklärungs-Referenzen dokumentieren. Wer Holzelemente selbst herstellt und weiterverkauft, ist Marktteilnehmer mit einer eigenen vereinfachten Sorgfaltserklärung.
Muss ich für jede Baustelle die Holzherkunft erfassen?
Sie sollten je Projekt dokumentieren, welche Hölzer mit welcher Erklärungs-Referenz verbaut wurden. So können Sie auf Behördennachfrage und gegenüber dem Kunden die Herkunft belegen und fünf Jahre nachweisen.
Brauche ich Geodaten zu den verbauten Hölzern?
Die Geodaten der Erntefläche erhebt in der Regel der Vorlieferant. Sie geben dessen Erklärungs-Referenz weiter. Eigene GPS-Daten erfassen Sie vor allem dann, wenn Sie Holz selbst verarbeiten oder die Baustellenlogistik dokumentieren wollen.