Als Sägewerk sind Sie nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in der Regel nachgelagerter Marktteilnehmer: Ihr Rohholz wurde bereits vom Waldbesitzer oder Importeur mit einer Sorgfaltserklärung in der EU in Verkehr gebracht. Seit der EUDR-Novelle vom Dezember 2025 reichen Sie dann keine eigene Sorgfaltserklärung mehr ein – Sie müssen aber die Referenznummern Ihrer Lieferanten sammeln, prüfen, an Ihre Kunden weitergeben und fünf Jahre archivieren. Nur wenn Sie Rundholz selbst aus einem Nicht-EU-Land einführen, trifft Sie als Erstinverkehrbringer die volle Sorgfaltspflicht mit eigener Erklärung.
Ihre Rolle in der Lieferkette
Entscheidend ist, wer ein Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt – nur dieser Erstinverkehrbringer reicht die Sorgfaltserklärung ein. Beim heimischen Rundholz ist das der Waldbesitzer, Ihr Sägewerk ist nachgelagert. Ursprünglich sah die EUDR auch für verarbeitende Betriebe eigene Erklärungen vor; die Novelle vom Dezember 2025 hat das gestrichen (neue Rolle des nachgelagerten Marktteilnehmers, Art. 2 Nr. 15b und Art. 5). Wichtig bleibt: Als Nicht-KMU müssen Sie sich vergewissern, dass Ihre Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht tatsächlich erfüllt haben, und die Herkunft muss über die Verarbeitung hinweg nachvollziehbar bleiben.
Ihre Pflichten
Im Regelfall – Holz, das bereits in der EU in Verkehr gebracht wurde:
- Die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen Ihrer Lieferanten erfassen und auf Plausibilität prüfen.
- Die Charge im Werk durchgehend mitführen – auch nach der Verarbeitung muss die Zuordnung zur Eingangs-Referenz nachvollziehbar bleiben.
- Die Referenznummern beim Verkauf an Ihre Kunden weitergeben.
- Alle Belege fünf Jahre digital archivieren.
- Bei begründeten Bedenken – etwa Hinweisen auf Entwaldung – reagieren und der Behörde Meldung machen.
Weniger Formulare heißt nicht weniger Verantwortung: Die Bußgelder – bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, dazu Beschlagnahme der Ware – gelten für alle Pflichten, nicht nur für die Erklärung. Fehlt die Referenznummer Ihres Lieferanten oder passt sie nicht zur Charge, darf die Ware nicht verkauft werden. Die Lücke Ihres Lieferanten wird dann zum Stillstand in Ihrem Werk – deshalb zählt, dass Referenzen lückenlos hereinkommen, geprüft werden und über jede Verarbeitungsstufe zuordenbar bleiben.
Beim Direktimport aus Nicht-EU-Ländern zusätzlich:
- Lieferantendaten erfassen: Name, Land, Holzart (mit wissenschaftlichem Namen), Menge und die Geokoordinaten der Erntefläche.
- Jede Herkunft auf Risiko prüfen (Land, Region, Lieferant) – bei Standard- oder hohem Risiko zusätzliche Belege einholen.
- Eigene Sorgfaltserklärung pro Charge oder als Sammelerklärung über das EU-System TRACES NT einreichen.
Typischer Ablauf im Werk
- Der Lkw mit Rohholz trifft am Werk ein – die Lieferpapiere werden gescannt.
- In der Eingangsmaske werden Geokoordinaten, Forstgenehmigung, Holzart, Menge und Charge erfasst.
- Die Risikoampel zeigt grün, gelb oder rot. Bei Gelb oder Rot greift die Vier-Augen-Freigabe.
- Beim EU-Holz wird die Lieferanten-Referenz übernommen und geprüft; beim Direktimport wird die eigene Sorgfaltserklärung erstellt und automatisch eingereicht.
- Im Werk wird die Charge mitgeführt: Eichenstamm 2026-1182 → Bohlen 2026-1182-A.
- Beim Verkauf wird die Erklärungs-Referenz dem Lieferschein beigelegt.
Praxistipp: Eine Sammelerklärung fasst mehrere gleichartige Lieferungen desselben Lieferanten zusammen – häufig als Jahresbericht. Das senkt den Aufwand erheblich, wenn Sie regelmäßig von denselben Quellen kaufen.
Was die Software können muss
- Referenznummern der Lieferanten erfassen, prüfen und beim Verkauf an Kunden weitergeben
- Wareneingangs-Maske mit Holzart, Charge, Geodaten und Genehmigung
- Automatische Risikoampel auf Basis der EU-Länderliste
- Automatische Sorgfaltserklärung mit TRACES-NT-Anbindung
- Charge-Verfolgung über die Verarbeitung hinweg
- Anbindung an Ihr bestehendes Warenwirtschaftsprogramm
- 5-Jahres-Archiv mit Behörden-Akte auf Knopfdruck
Fristen für Sägewerke
| Betriebsgröße | Pflicht ab |
|---|---|
| Größere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | 30. Dezember 2026* |
* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.
Wir empfehlen, deutlich vor der Frist anzufangen. So sind Ihre Lieferanten rechtzeitig angebunden und die ersten Erklärungen laufen ohne Zeitdruck. Mehr dazu im Artikel EUDR für Sägewerke – die komplette Anleitung.
Erklärung durch einen Bevollmächtigten
Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.
Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.
Häufige Fragen
Muss ein Sägewerk eine eigene Sorgfaltserklärung einreichen?
In der Regel nicht mehr. Kauft Ihr Werk Holz, das bereits in der EU in Verkehr gebracht wurde – etwa Rundholz vom heimischen Waldbesitzer –, sind Sie seit der EUDR-Novelle vom Dezember 2025 nachgelagerter Marktteilnehmer: Sie sammeln, prüfen und übermitteln die Referenznummern der Lieferanten-Erklärungen. Nur beim Direktimport aus Nicht-EU-Ländern reichen Sie eine eigene Sorgfaltserklärung ein.
Was passiert, wenn ein Lieferant keine Geodaten liefert?
Dann darf das Holz nicht in Verkehr gebracht werden. Entweder unterstützen Sie den Lieferanten beim Erfassen oder Sie wechseln die Quelle. Wie Sie damit umgehen, lesen Sie unter Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht?