Das maßgebliche Datum der EUDR: Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden, machen das daraus gewonnene Produkt nicht-konform.
Der Stichtag ist der Dreh- und Angelpunkt der Verordnung – an ihm entscheidet sich, ob ein Produkt als entwaldungsfrei gilt.
Was bedeutet der Stichtag konkret?
Die EUDR knüpft die Entwaldungsfreiheit nicht an den Verkaufszeitpunkt, sondern an die Geschichte der Erzeugungsfläche. Wurde der Wald auf dieser Fläche nach dem 31. Dezember 2020 für die Erzeugung des Rohstoffs gerodet oder geschädigt, ist das Produkt nicht konform – selbst wenn es heute verkauft wird.
Welche Folgen hat das?
- Vor dem Stichtag erfolgte Entwaldung steht der Konformität nicht entgegen
- Nach dem Stichtag entwaldete Flächen liefern keine konformen Produkte
- Der Nachweis erfolgt über Geokoordinaten und den Abgleich des Waldbestands
- Das Ergebnis fließt in die Sorgfaltserklärung ein
Hinweis: Der Stichtag betrifft die Entwaldungsfreiheit – die Anwendungsfristen der EUDR (für Holz durchgängig ab 30. Dezember 2026; die Frist 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – nur für neu erfasste Erzeugnisse) sind davon getrennt. Diese Seite erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
Zusammenhang mit Geodaten
Um den Stichtag zu prüfen, sind die Geodaten der Erzeugungsflächen unverzichtbar: Erst über die genaue Verortung lässt sich abgleichen, ob nach dem 31. Dezember 2020 Wald verschwunden ist. Für Betriebe wie Waldbesitzer ist das ein zentraler Nachweis.