EUDR-Glossar

Geolokalisierung / Geodaten

Die EUDR verlangt nicht nur zu wissen, aus welchem Land ein Rohstoff stammt, sondern von welcher exakten Fläche. Diese Pflichtangabe – die Geolokalisierung – ist für viele Betriebe der ungewohnteste Teil der Verordnung. Hier erklären wir, was Geodaten sind, welche Genauigkeit gilt und wann ein Punkt genügt.

Geolokalisierung · Geodaten

Die genaue geografische Lage der Ernte- oder Haltungsfläche, von der ein Produkt stammt – angegeben als GPS-Punkt oder als Polygon. Vorgeschrieben ist eine Genauigkeit von mindestens sechs Nachkommastellen. Die Geodaten sind eine Pflichtangabe in jeder Sorgfaltserklärung.

Ohne korrekte Geodaten lässt sich nicht überprüfen, ob eine Fläche nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde. Sie sind damit das Fundament, auf dem die gesamte Sorgfaltspflicht aufbaut.

Was sind Geodaten im Sinne der EUDR?

Geodaten beschreiben die geografische Position der Fläche, auf der der Rohstoff erzeugt wurde – also der Wald, der Acker oder die Weide. Angegeben werden sie als Koordinaten im Format Breitengrad/Längengrad (WGS 84). Für eine punktgenaue Fläche reicht ein einzelner GPS-Punkt; für größere Flächen wird stattdessen ein Polygon erfasst, das die Umrisse der Fläche nachzeichnet. Mit diesen Koordinaten können die Behörden und Software-Systeme über Satellitenbilder abgleichen, ob auf der Fläche seit dem Stichtag Entwaldung stattgefunden hat.

Punkt oder Polygon – wann was?

Die Regel ist überschaubar: Bei Flächen bis vier Hektar genügt grundsätzlich ein GPS-Punkt. Ist die Erzeugungsfläche größer als vier Hektar, muss ein Polygon angegeben werden, das die Grenzen der Fläche umschreibt.

FlächengrößeErforderliche Angabe
bis 4 HektarGPS-Punkt (ein Koordinatenpaar)
über 4 HektarPolygon (mehrere Eckpunkte)

Die Unterschiede und die praktische Erfassung beleuchten wir ausführlich im Beitrag Geodaten: Punkt oder Polygon?.

Welche Genauigkeit ist vorgeschrieben?

Die Koordinaten müssen auf mindestens sechs Nachkommastellen genau angegeben werden. Das entspricht in unseren Breiten einer Auflösung im Bereich von rund einem Meter – genau genug, um eine Fläche eindeutig zuzuordnen. Ungefähre Ortsangaben, Adressen oder Flurstücksbezeichnungen ohne Koordinaten erfüllen die Anforderung nicht.

Tipp: Erfassen Sie die Geodaten möglichst an der Quelle – beim Waldbesitzer oder Erzeuger. Wer die Koordinaten erst beim Importeur oder Holzhandel nachträglich rekonstruieren muss, hat den höchsten Aufwand.

Wer muss die Geodaten liefern?

Verantwortlich für vollständige Geodaten ist der Marktteilnehmer, der das Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt. In der Praxis stammen die Koordinaten jedoch vom Anfang der Lieferkette. Ein Sägewerk etwa erhält sie idealerweise direkt vom Waldbesitzer oder Forstdienstleister. Werden Geodaten in der Kette weitergegeben, gelten sie als Teil der Sorgfaltsinformationen, auf die sich nachfolgende Betriebe beziehen.

Bezug zu anderen Pflichten

Die Geodaten fließen direkt in die Sorgfaltserklärung ein und werden über TRACES NT eingereicht. Sie sind außerdem die Grundlage der Risikobewertung: Nur mit präzisen Koordinaten lässt sich ein vernachlässigbares Risiko nachweisen. Alle erfassten Geodaten sind – wie die übrigen Unterlagen – fünf Jahre aufzubewahren.

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Geodaten ohne GIS-Kenntnisse

Koordinaten erfassen, prüfen, einreichen.

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