Die EUDR – die Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023 – rückt 2026 in die Praxis. Für Sägewerke heißt das: Es bleibt wenig Zeit, bis Geodaten, Risikobewertung und die Einreichung über TRACES NT routiniert laufen müssen. Dieser Beitrag konzentriert sich auf das Aktuelle – Stichtag, typische Fehler und einen schnellen Einstieg.
Vollständiger Branchenleitfaden für Sägewerke: Eine dauerhaft gepflegte Schritt-für-Schritt-Darstellung aller Pflichten – von der Lieferantenanbindung bis zur Archivierung – finden Sie auf der Branchenseite EUDR für Sägewerke. Dieser Blogbeitrag ergänzt sie um die aktuelle 2026-Sicht.
Was sich 2026 ändert
Die EUDR gilt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Maßgeblich sind zwei Termine – und ein Stichtag, der unabhängig von der Größe gilt:
| Große Unternehmen | ab 30. Dezember 2026 |
|---|---|
| Kleine & mittlere Unternehmen (KMU) | ab 30. Dezember 2026 (Holz) |
| Stichtag entwaldungsfrei | nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt |
Für große Sägewerke wird Ende 2026 ernst: Ab dem 30. Dezember 2026 müssen sie eine Sorgfaltserklärung über TRACES NT abgeben, bevor sie Holz in Verkehr bringen. Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – hilft Sägewerken dabei nicht: Sie gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht schon unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen – Rundholz und Schnittholz waren erfasst. Der entwaldungsfrei-Stichtag bleibt dabei fest: Das Holz darf nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Wer erst 2026 mit dem Aufbau sauberer Lieferantendaten beginnt, gerät unter Zeitdruck – die eigentliche Arbeit liegt genau hier und dauert Monate.
Die häufigsten Fehler von Sägewerken
In der Praxis wiederholen sich dieselben Stolpersteine. Diese sieben Punkte führen am häufigsten zu lückenhaften oder unzulässigen Erklärungen:
- Charge ohne Flächenbezug: Holz aus mehreren Quellen wird vermischt, ohne jede Erzeugungsfläche einzeln zu dokumentieren. Eine pauschale Angabe für die ganze Charge genügt nicht.
- Geodaten zu ungenau: Weniger als sechs Nachkommastellen oder ein GPS-Punkt statt eines Polygons bei Flächen über vier Hektar.
- Heimisches Holz unterschätzt: Auch ausschließlich deutsches Holz fällt unter die EUDR. Das Herkunftsland senkt das Risiko, befreit aber nicht von der Erklärungspflicht.
- Zertifikat als Ersatz missverstanden: FSC/PEFC senken nur das Risiko, sie ersetzen die Sorgfaltspflicht und die Erklärung nicht.
- Referenznummern nicht weitergegeben: Die in TRACES NT erhaltene Referenz- und Verifizierungsnummer muss an die Kunden weitergereicht werden – am besten auf Lieferschein und Rechnung.
- Belege nicht aufbewahrt: Geodaten, Risikobewertung und Korrespondenz müssen fünf Jahre digital archiviert und der BLE auf Anfrage vorgelegt werden können.
- Zu spät begonnen: Lieferantendaten aufzubauen dauert Monate – nicht bis kurz vor dem Stichtag warten.
Soforthilfe-Checkliste
Wenn Sie jetzt starten, bringen Sie diese Punkte zuerst in Ordnung:
- Eigene Rolle geklärt (in der Regel Marktteilnehmer) und maßgebliche Frist bestimmt (2026 oder 2027)
- Alle Lieferanten erfasst und über den Datenbedarf informiert
- Geodaten je Erzeugungsfläche eingefordert (Punkt oder Polygon, sechs Nachkommastellen)
- Risiko je Lieferung bewertet, Ziel: vernachlässigbares Risiko
- Probe-Erklärung in TRACES NT vorbereitet, Referenznummer-Weitergabe geklärt
- Ablage für die 5-Jahres-Archivierung eingerichtet
Den vollständigen Ablauf mit allen Pflichten beschreibt die Branchenseite EUDR für Sägewerke; den Gesamtüberblick liefert der EUDR-Ratgeber. Wie das Formular konkret ausgefüllt wird, zeigt Sorgfaltserklärung richtig ausfüllen.