Kein anderes EUDR-Thema sorgt im Mittelstand für so viel Stirnrunzeln wie dieses. Die Sorgfaltspflicht steht und fällt mit den Daten aus der Lieferkette. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich fast jede Blockade auflösen.
1. Klartext: keine Daten, kein Inverkehrbringen
Die harte Regel: Ohne Geokoordinaten der Erzeugungsfläche können Sie keine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben – und ohne diese dürfen Sie das Produkt nicht in der EU in Verkehr bringen. Es gibt hier keine Abkürzung.
Das klingt streng, ist aber der Hebel, der das gesamte System wirksam macht. Wer das gegenüber Lieferanten klar benennt, schafft die nötige Verbindlichkeit – ohne Drohgebärde, aber unmissverständlich.
Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht nicht darum, dass Sie einem Lieferanten misstrauen. Es geht darum, dass Sie ohne die Daten schlicht handlungsunfähig sind – Sie dürften die Ware gar nicht erst verkaufen. Diese Botschaft kommt am besten an, wenn sie als gemeinsames Problem formuliert wird: Beide Seiten haben ein Interesse daran, dass die Lieferung legal in den Markt kommt.
2. Warum Lieferanten zögern
- Unwissen: Viele kleinere Erzeuger kennen die EUDR noch gar nicht.
- Aufwand: Die Sorge, Geodaten seien kompliziert zu erheben.
- Datenschutz-Bedenken: Unsicherheit, was mit Flächendaten geschieht.
- Technik: Keine Werkzeuge, um Punkt- oder Polygondaten zu erzeugen.
In den meisten Fällen ist es also kein böser Wille, sondern eine Lücke an Information oder Werkzeug – und beides lässt sich schließen. Wer die Ursache kennt, kann gezielt reagieren: Bei Unwissen hilft Aufklärung, bei Aufwand ein einfacheres Verfahren, bei Datenschutz-Sorgen eine klare Auskunft über Zweck und Aufbewahrung, bei fehlender Technik ein Werkzeug zur Erfassung. Pauschaler Druck dagegen führt selten zum Ziel.
3. Lösung 1: Lieferanten unterstützen
Der schnellste Weg ist oft, dem Lieferanten zu helfen, statt nur zu fordern. Erklären Sie, dass ein GPS-Punkt oder Polygon mit sechs Nachkommastellen genügt und sich mit einfachen Mitteln erfassen lässt. Stellen Sie eine kurze Anleitung oder eine Vorlage bereit. Häufig reicht das schon, um die Blockade zu lösen.
Hilfreich ist auch, den Lieferanten frühzeitig auf die Fristen hinzuweisen: Für Holz gilt der 30. Dezember 2026 – unabhängig von der Betriebsgröße. Wer das weiß, plant die Datenerfassung rechtzeitig ein, statt im letzten Moment überrascht zu werden. Bieten Sie konkret an, gemeinsam ein, zwei Erzeugungsflächen exemplarisch zu erfassen – die Erfahrung „so schwer ist das gar nicht“ wirkt oft überzeugender als jedes Merkblatt.
4. Lösung 2: Lieferantenportal
Bei vielen Lieferanten lohnt sich ein Lieferantenportal: ein zentraler Ort, an dem Lieferanten ihre Geodaten und Belege selbst hochladen. Das spart E-Mail-Pingpong, vereinheitlicht die Datenformate und schafft eine saubere Dokumentation – ein Muss, wenn Sie regelmäßig von denselben Quellen kaufen. Genau das übernimmt Compliance Compass.
Ein Portal senkt vor allem die Hemmschwelle: Statt Datenformate zu erklären, schicken Sie einen Link. Der Lieferant trägt seine Fläche ein, das System prüft Genauigkeit und Vollständigkeit sofort und meldet Fehler zurück. Das verlagert den technischen Aufwand weg von Ihnen und Ihrem Lieferanten hin zur Software – und reduziert Rückfragen auf ein Minimum.
5. Lösung 3: Quelle wechseln
Wenn ein Lieferant trotz Unterstützung dauerhaft keine Daten liefert, bleibt nur der Wechsel der Bezugsquelle. Das ist unangenehm, aber konsequent: Sie können kein Holz in Verkehr bringen, dessen Herkunft Sie nicht belegen können. Zertifizierte oder bereits EUDR-erfahrene Lieferanten – siehe auch FSC, PEFC, FLEGT – sind hier oft die einfachere Wahl.
Bevor Sie diesen Schritt gehen, lohnt eine nüchterne Abwägung: Wie wichtig ist der Lieferant, wie groß das Volumen, und gibt es Alternativen, die dieselbe Holzart und Qualität liefern können? In vielen Branchen ist der Markt eng – ein vorschneller Wechsel kann teurer sein als die Geduld, einen zögernden Lieferanten doch noch zu überzeugen. Dokumentieren Sie in jedem Fall Ihre Bemühungen: Das zeigt im Zweifel gegenüber der Behörde, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst genommen haben.
6. Die richtige Kommunikation
- Frühzeitig informieren, nicht erst kurz vor der Frist
- Den Grund erklären: gesetzliche Pflicht, kein Schikane
- Konkret sagen, welche Daten in welchem Format gebraucht werden
- Hilfe anbieten (Anleitung, Portal, Ansprechpartner)
- Anforderungen schriftlich festhalten – idealerweise im Liefervertrag
Wie Sie die Lieferantenanbindung systematisch angehen, lesen Sie in der Anleitung EUDR für Sägewerke. Eine Übersicht aller Pflichten bietet der EUDR-Ratgeber; die Datenanforderungen im Detail erklärt Sorgfaltserklärung richtig ausfüllen.