Anleitung · Geodaten

Geodaten erfassen – Punkt oder Polygon?

Die Geolokalisierung ist das Herzstück der EUDR. Ob Sie eine Fläche als einzelnen Punkt oder als Polygon erfassen, entscheidet darüber, ob Ihre Sorgfaltserklärung akzeptiert wird. Dieser Beitrag klärt die Regeln – ohne Geodaten-Studium.

Veröffentlicht Juni 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Die EUDR verlangt, dass Sie für jede relevante Lieferung die Erzeugungsfläche geografisch verorten. Damit lässt sich später per Satellit prüfen, ob auf dieser Fläche nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde. Genau deshalb sind Lage und Genauigkeit der Koordinaten so wichtig.

1. Warum Geodaten?

Ohne Geokoordinaten gibt es keine Sorgfaltspflicht – und ohne erfüllte Sorgfaltspflicht kein Inverkehrbringen. Die Koordinaten sind der Anker, an dem das gesamte System hängt: Sie machen aus einer Lieferung eine prüfbare Aussage über eine konkrete Fläche. Fehlt sie oder ist sie zu ungenau, lässt sich das Risiko nicht bewerten.

Wichtig ist das Verständnis, was „Erzeugungsfläche“ bedeutet: gemeint ist die konkrete Parzelle oder das Grundstück, auf dem das Holz gewachsen ist – nicht etwa der Standort des Lieferanten oder des Sägewerks. Genau diese Fläche wird später per Satellit mit dem Stichtag 31. Dezember 2020 abgeglichen. Eine Koordinate, die nur ungefähr die Region trifft, reicht dafür nicht aus.

2. Wann ein Punkt genügt

Ein einzelner GPS-Punkt – also ein Koordinatenpaar aus Längen- und Breitengrad – genügt für kleinere Erzeugungsflächen. Er beschreibt im Grunde einen Mittelpunkt der Fläche. Das ist praktisch bei kleinen Waldparzellen oder einzelnen Schlägen, wo der Aufwand für ein vollständiges Polygon nicht gerechtfertigt ist.

Faustregel: Liegt die Fläche bei vier Hektar oder darunter, reicht in der Regel ein Punkt. Darüber wird ein Polygon nötig.

3. Wann ein Polygon Pflicht ist

Ein Polygon ist eine geschlossene Reihe von Punkten, die den Umriss der Fläche nachzeichnet. Es wird für Flächen über vier Hektar verlangt. Der Grund: Bei großen Flächen wäre ein einzelner Punkt zu ungenau, um zuverlässig zu prüfen, ob irgendwo auf der Fläche entwaldet wurde. Das Polygon umschließt das gesamte Gebiet und macht die Satellitenprüfung aussagekräftig.

Praktisch bedeutet das: Sie gehen die Eckpunkte der Fläche ab oder zeichnen sie auf einer Karte nach, sodass eine geschlossene Form entsteht. Je genauer der Umriss der tatsächlichen Fläche folgt, desto belastbarer ist später die Prüfung. Ein grob gezeichnetes Rechteck um eine unregelmäßige Parzelle kann benachbarte Flächen einschließen, die gar nicht zur Lieferung gehören – und damit unnötige Rückfragen auslösen.

4. Genauigkeit: sechs Nachkommastellen

Unabhängig davon, ob Punkt oder Polygon: Die Koordinaten müssen mindestens sechs Nachkommastellen haben. Das entspricht einer Genauigkeit im Bereich von etwa einem Meter. Werte mit nur drei oder vier Nachkommastellen sind eine der häufigsten Ursachen für Rückfragen.

Fläche bis ~4 haPunkt (Längen-/Breitengrad)
Fläche über 4 haPolygon
Genauigkeitmind. 6 Nachkommastellen

5. Formate

Koordinaten werden als Dezimalgrad angegeben (z. B. 52.516275, 13.377704), nicht in Grad-Minuten-Sekunden. Für die Erfassung und Weitergabe haben sich strukturierte Geodatenformate wie GeoJSON etabliert; viele Systeme akzeptieren auch CSV-Tabellen mit Längen- und Breitengrad. Wichtig ist die konsistente Reihenfolge und ein einheitliches Bezugssystem.

Achten Sie darauf, dass alle Beteiligten in der Lieferkette dasselbe Format verwenden. Wechselt das Format mehrfach – etwa von einer handschriftlichen Notiz über eine Excel-Tabelle zu einer GeoJSON-Datei – schleichen sich leicht Übertragungsfehler ein. Ein einheitliches Eingabeformat über alle Lieferanten hinweg ist deshalb mehr wert als die schönste Einzeldatei.

6. Wie Sie Geodaten erfassen

Für die Praxis gibt es mehrere Wege, an saubere Koordinaten zu kommen:

Wenn ein Lieferant gar keine Geodaten beibringen kann oder will, hilft der Beitrag Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht? weiter.

7. Häufige Fehler

Die Geodaten fließen direkt in die Sorgfaltserklärung ein, die Sie über TRACES NT einreichen. Wie Sie die Erfassung bei Ihren Lieferanten organisieren, lesen Sie etwa in der Anleitung EUDR für Sägewerke oder im EUDR-Ratgeber.

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Ausnahme: Postanschrift statt Koordinaten

Eine wichtige Erleichterung der Novelle: Kleinst- und Kleinprimärerzeuger – kleine Betriebe mit Sitz in einem Niedrigrisiko-Land wie Deutschland, etwa kleinere Waldbesitzer (Art. 2 Nr. 15a) – dürfen nach Art. 4a Abs. 5 in ihrer vereinfachten Erklärung die Postanschrift der Erzeugungsfläche angeben, statt Geokoordinaten zu erfassen. Wer unter diese Regel fällt, braucht also weder Punkt noch Polygon.