Das System, mit dem die EU Länder in die Risikoklassen niedrig, Standard und hoch einstuft. Die Einstufung bestimmt den Umfang der Sorgfaltspflicht.
Das Benchmarking macht die EUDR praktikabler: Wer aus einem Land mit niedrigem Risiko bezieht, profitiert von erleichterten Pflichten – wer aus Hochrisikoländern bezieht, muss genauer hinsehen.
Welche Risikoklassen gibt es?
Die EU teilt Länder in drei Klassen ein:
- Niedriges Risiko: vereinfachte Sorgfaltspflicht möglich
- Standardrisiko: volle Sorgfaltspflicht
- Hohes Risiko: volle Sorgfaltspflicht und verstärkte Kontrollen
Was bedeutet das für die Sorgfaltspflicht?
Stammt eine Lieferung aus einem Land mit niedrigem Risiko, kann eine vereinfachte Sorgfaltspflicht zur Anwendung kommen – der Aufwand für die Risikobewertung reduziert sich. Bei Standard- oder hohem Risiko bleibt die volle Sorgfaltspflicht bestehen, und die Anforderungen an Nachweis und Risikominderung steigen.
Wichtig: Auch bei niedrigem Länderrisiko entfallen die Grundpflichten nicht vollständig – etwa das Erfassen der Geodaten bleibt erforderlich. Diese Seite erklärt das Prinzip und ersetzt keine Rechtsberatung.
Zusammenhang mit der Risikobewertung
Die Länderklasse ist ein zentraler Faktor in der Risikobewertung. Sie fließt in die Einschätzung ein, ob nur ein vernachlässigbares Risiko besteht. Für Betriebe wie Importeure mit Bezug aus Übersee ist sie besonders relevant.