Als Importeur sind Sie nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) voll Marktteilnehmer: Sie bringen das Holz erstmals in der EU in Verkehr und tragen damit die höchste Pflichtdichte. Sie müssen Geodaten erheben, das Risiko bewerten und vor jeder Zollanmeldung eine Sorgfaltserklärung über TRACES NT abgeben.
Ihre Rolle in der Lieferkette
Importeure stehen am Eingang der EU-Lieferkette. Anders als ein nachgelagerter Händler können Sie sich nicht auf eine bereits vorliegende Erklärung stützen – Sie sind derjenige, der die Sorgfaltspflicht erstmals erfüllt. Das umfasst Datenerhebung, Risikobewertung und – falls nötig – Risikominderung, bis ein vernachlässigbares Risiko erreicht ist. Besonders bei Hochrisikoländern reicht die reine Dokumentation nicht; hier sind aktive Maßnahmen gefragt.
Ihre Pflichten
- Detaillierte Lieferantendaten aus dem Erzeugerland einholen.
- Geokoordinaten der Erntefläche erfassen – idealerweise als Polygon (Pflicht ab vier Hektar).
- Belege zur Legalität sammeln: Forstgenehmigungen nach lokalem Recht, FSC/PEFC sowie FLEGT-Lizenzen.
- Risikobewertung und gegebenenfalls Risikominderung (zusätzliche Audits, alternative Lieferanten).
- Sorgfaltserklärung vor jeder Zollanmeldung über TRACES NT.
- Alle Unterlagen fünf Jahre digital aufbewahren, jederzeit für die Behörde abrufbar.
Typischer Ablauf beim Import
- Der Lieferant im Drittland wird über das mehrsprachige Online-Portal kontaktiert.
- Der Lieferant lädt Geokoordinaten, Genehmigungen und Zertifikate hoch.
- Eine Satellitenanalyse prüft die angegebenen Flächen automatisch auf Entwaldung.
- Bei rotem Risiko-Signal: zusätzliche Maßnahme ergreifen oder Lieferant wechseln.
- Die Sorgfaltserklärung wird vor der Zollanmeldung abgegeben.
- Zollabwicklung mit Erklärungs-Referenz – die Ware kann freigegeben werden.
Praxistipp: Der häufigste Engpass beim Import sind fehlende oder ungenaue Geodaten aus dem Erzeugerland. Klären Sie früh, ob ein Punkt genügt oder ein Polygon nötig ist – die Details lesen Sie unter Geodaten: Punkt oder Polygon? Zertifikate ersetzen die Pflicht nicht, helfen aber bei der Risikobewertung: Zertifikate: FSC, PEFC und FLEGT.
Was die Software können muss
- Mehrsprachiges Lieferantenportal (DE / EN / FR / ES und weitere)
- Satellitenanalyse für Erntegebiete
- Geo-Polygon-Validierung
- Mehrere Mandanten für mehrere Standorte und Gesellschaften
- Anbindung an Zollsoftware
- Optional: Übernahme des Lieferanten-Outreach für Sie
Fristen für Importeure
| Betriebsgröße | Pflicht ab |
|---|---|
| Größere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | 30. Dezember 2026* |
* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.
Gerade beim Import lohnt es sich, früh zu starten: Lieferanten in Drittländern brauchen Zeit, um Geodaten und Genehmigungen bereitzustellen. Binden Sie Ihre wichtigsten Quellen deutlich vor der Frist an. Welche jüngsten Vereinfachungen die EU beschlossen hat, lesen Sie unter EU-Vereinfachungen der EUDR.
Wie tief die Prüfung geht, hängt vom Erzeugerland ab
Seit der Novelle richtet sich der Aufwand nach der Risikoeinstufung des Erzeugerlandes (Länder-Benchmarking der EU):
- Niedriges Risiko – 141 Länder, darunter die meisten Handelspartner: vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Art. 13. Sie erheben die Informationen und geben die Erklärung ab – eine Risikobewertung und Risikominderung entfallen.
- Normales Risiko: volle Sorgfaltspflicht mit Risikobewertung und – falls nötig – Risikominderung, bis ein vernachlässigbares Risiko erreicht ist.
- Hohes Risiko – aktuell nur Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland: volle Sorgfaltspflicht, zusätzlich verschärfte Kontrollen (Kontrollquote 9 % statt 1 % bei niedrigem Risiko).
Die Einstufung finden Sie im Länder-Benchmarking. Prüfen Sie sie je Erzeugerland – nicht je Lieferant.
Erklärung durch einen Bevollmächtigten
Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.
Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.
Häufige Fragen
Welche Pflichten hat ein Importeur unter der EUDR?
Wer Holz aus Ländern außerhalb der EU einführt, trägt die volle Sorgfaltspflicht: Datenerhebung mit Geokoordinaten, Legalitätsbelege, Risikobewertung, gegebenenfalls Risikominderung und eine Sorgfaltserklärung vor jeder Zollanmeldung.
Brauche ich für Importe ein Polygon statt eines GPS-Punkts?
Für Ernteflächen über vier Hektar ist ein Polygon erforderlich, darunter genügt ein GPS-Punkt mit mindestens sechs Nachkommastellen. Bei Importen aus Hochrisikoländern ist ein Polygon ohnehin oft sinnvoll, um die Fläche per Satellit prüfen zu können.
Was tun, wenn ein Lieferant im Drittland keine Daten liefert?
Ohne vollständige Daten dürfen Sie nicht in Verkehr bringen. Unterstützen Sie den Lieferanten über das Portal oder weichen Sie auf eine Alternative aus – mehr dazu unter Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht?