EUDR-Glossar

BLE

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist die Behörde, die in Deutschland über die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung wacht. Hier erklären wir, welche Aufgaben sie hat und was sie von Betrieben verlangen kann.

BLE · Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Die in Deutschland für die Durchsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zuständige Behörde. Sie führt Kontrollen durch, prüft Sorgfaltserklärungen und kann Unterlagen anfordern.

Während das EU-System TRACES NT die technische Einreichung übernimmt, ist die BLE die nationale Stelle, die in Deutschland überwacht, ob Unternehmen ihre Pflichten tatsächlich erfüllen.

Welche Aufgaben hat die BLE?

Die EUDR verlangt von jedem EU-Mitgliedstaat eine zuständige Behörde. In Deutschland ist das die BLE. Sie kontrolliert risikobasiert, ob Marktteilnehmer und Händler ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Was kann die BLE von Ihnen verlangen?

Im Rahmen einer Kontrolle kann die BLE Einsicht in Ihre Dokumentation verlangen. Dazu zählen die erfassten Geodaten der Erzeugungsflächen, Ihre Risikobewertung und die Nachweise, dass das Produkt entwaldungsfrei ist. Diese Belege sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die Rolle der Behörde allgemein und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/1115.

Ab wann kontrolliert die BLE?

Für Holzerzeugnisse gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2026 – unabhängig von der Betriebsgröße (Art. 38 Abs. 3). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – nur bei Erzeugnissen, die neu in den Anwendungsbereich kommen. Ab dem jeweiligen Stichtag kann die BLE die Einhaltung prüfen und durchsetzen.

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