Nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind Forstdienstleister meist keine Marktteilnehmer, weil Sie das Holz im Auftrag fällen und nicht selbst in Verkehr bringen. Doch ohne Ihre Daten funktioniert die Sorgfaltspflicht des Waldbesitzers oder Sägewerks nicht: Sie erfassen die Geodaten des Einschlagorts und die passende Genehmigung.
Ihre Rolle in der Lieferkette
Sie stehen ganz am Anfang der Kette – am physischen Ort, an dem das Holz entsteht. Auch wenn Sie selbst keine Sorgfaltserklärung abgeben müssen, sind Sie die einzige Stelle, die die genaue GPS-Position des Schlags und die zugehörige Genehmigung dokumentieren kann. Wer hier sauber arbeitet, macht dem Waldbesitzer und dem Sägewerk die Erklärung deutlich leichter – und wird zum bevorzugten Partner.
Ihre Pflichten
- Korrekte Schlag- und Erlaubnis-Dokumentation – die Genehmigung muss zum Schlag passen.
- GPS-Position des Einschlagorts erfassen, als Punkt oder Polygon.
- Übergabe der Daten an den Auftraggeber (Waldbesitzer oder Sägewerk).
- Auf Behördenanforderung Auskunft geben und Zugang zum Schlag gewähren.
- Belege und erfasste Daten zuverlässig archivieren.
Typischer Ablauf im Wald
- Auftrag vom Waldbesitzer – die Schlaggenehmigung liegt vor.
- Vor Ort mit der Mobile-App: GPS-Position erfassen, Foto vom Schlag aufnehmen.
- Forstgenehmigung als Foto hochladen, Holzart und Menge angeben.
- Abschluss: Die Daten werden automatisch an den Auftraggeber gesendet.
- Bei Rückfrage der Behörde: Alle Daten sind aus dem Archiv abrufbar.
Praxistipp: Erfassen Sie die GPS-Position direkt am Schlag, nicht später aus dem Gedächtnis. Eine offline-fähige App speichert die Daten auch ohne Empfang und überträgt sie, sobald wieder Netz da ist. Ob Punkt oder Polygon nötig ist, erklärt Geodaten: Punkt oder Polygon?
Was die Software können muss
- Mobile App mit GPS-Tracking
- Offline-Funktion für Waldgebiete ohne Empfang
- Foto-Upload mit automatischem Geo-Tag
- Übergabe der Daten an Sägewerk oder Waldbesitzer per Klick
- Anbindung an Forstkataster (BayernAtlas und Co.)
Fristen für Forstdienstleister
| Betriebsgröße | Pflicht ab |
|---|---|
| Größere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | 30. Dezember 2026* |
* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.
Auch wenn Sie selbst keine Erklärung abgeben: Ihre Auftraggeber sind an diese Fristen gebunden und werden die Geodaten von Ihnen erwarten. Wer früh eine saubere Felderfassung einführt, wird zum gefragten Partner. Wie die Erklärung beim Auftraggeber zusammenläuft, zeigt EUDR für Waldbesitzer.
Erklärung durch einen Bevollmächtigten
Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.
Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.
Häufige Fragen
Ist ein Forstdienstleister Marktteilnehmer?
Meist nicht. Forstdienstleister fällen im Auftrag des Waldbesitzers und bringen das Holz nicht selbst in Verkehr. Sie sind aber die wichtigste Datenquelle: Wer die Geodaten und Genehmigungen sauber erfasst, macht dem Waldbesitzer und dem Sägewerk die Erklärung deutlich leichter.
Welche Daten muss ein Forstdienstleister erfassen?
Die GPS-Position des Einschlagorts als Punkt oder Polygon, die passende Schlaggenehmigung sowie Holzart und Menge. Diese Daten werden an den Auftraggeber – Waldbesitzer oder Sägewerk – übergeben.
Reicht ein GPS-Punkt oder brauche ich ein Polygon?
Für Flächen über vier Hektar ist ein Polygon erforderlich, darunter genügt ein GPS-Punkt mit mindestens sechs Nachkommastellen. Eine Mobile-App mit GPS-Tracking erfasst beides direkt im Wald.