Rolle: je nach Holzherkunft – nachgelagerter oder Erst-Marktteilnehmer

EUDR für Schreiner & Tischler

Ob Sie als Schreiner eine eigene Sorgfaltserklärung brauchen, hängt davon ab, woher Ihr Holz kommt: Verarbeiten Sie erfasstes Schnittholz vom Händler, sind Sie nachgelagert – importieren Sie selbst oder kaufen Sie noch nicht erfasstes Holz, werden Sie zum Erst-Marktteilnehmer. Hier finden Sie Ihre Rolle, die Pflichten in der Werkstatt, den typischen Ablauf und worauf Ihre Software achten muss – ohne Juristendeutsch.

Aktualisiert Juni 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Als Schreiner, Tischler oder Möbelhersteller bringen Sie fertige Erzeugnisse in Verkehr – ob Sie dafür eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben müssen, hängt aber nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) davon ab, ob Ihr Holz bereits erfasst ist. Seit der Novelle vom Dezember 2025 gilt: Wer aus bereits erfasstem Holz fertigt, ist nachgelagerter Marktteilnehmer und gibt keine eigene Erklärung ab. Wer eigenes Holz einführt oder noch nicht erfasstes Holz verarbeitet, ist Erst-Marktteilnehmer mit voller Sorgfaltspflicht.

Ihre Rolle in der Lieferkette

Entscheidend ist nicht, dass Sie ein neues Produkt herstellen, sondern ob das dafür verwendete Holz bereits von einer Sorgfaltserklärung erfasst ist. Daraus ergeben sich drei typische Fälle:

Kleinere Werkstätten gelten fast immer als KMU und haben in der nachgelagerten Rolle die geringsten Pflichten – sie müssen sich als KMU nicht einmal in TRACES registrieren. Die Erleichterung greift aber nur, wenn das Holz von jemand anderem bereits erfasst wurde.

Warum fast jede Werkstatt ein System braucht: In allen drei Fällen fällt Arbeit an – im nachgelagerten Fall müssen Sie Referenznummern einsammeln, prüfen und weitergeben (und ohne gültige Referenz darf keine Lieferung verarbeitet und verkauft werden), im Erst-Marktteilnehmer-Fall Geodaten erheben, das Risiko bewerten und die Erklärung abgeben. Gerade beim Zukauf von kleinen Waldbesitzern liegt der Aufwand oft bei Ihnen, weil der Lieferant selbst nichts liefert.

Ihre Pflichten

Immer – unabhängig von Ihrer Rolle:

Zusätzlich, wenn Sie Erst-Marktteilnehmer sind (Eigenimport oder noch nicht erfasstes Holz):

Typischer Ablauf in der Werkstatt

Praxistipp: Sammeln Sie schon heute die Erklärungs-Referenzen Ihrer Holzlieferanten – auch wenn Ihre Frist erst 2027 greift. So vermeiden Sie, dass eine Lieferung ohne Nachweis bei Ihnen liegt. Wie Sie eine Erklärung ausfüllen, zeigt der Artikel Sorgfaltserklärung ausfüllen – Schritt für Schritt.

Was die Software können muss

Fristen für Schreiner & Tischler

BetriebsgrößePflicht ab
Größere Unternehmen30. Dezember 2026
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)30. Dezember 2026*

* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.

Auch wenn die meisten Schreiner- und Tischlerbetriebe KMU sind: Für Holz und Möbel gilt der 30. Dezember 2026, weil diese Erzeugnisse bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Lieferanten und Zertifikate sauber zu erfassen. Welche Vereinfachungen die EU zuletzt beschlossen hat, lesen Sie unter EU-Vereinfachungen der EUDR.

Erklärung durch einen Bevollmächtigten

Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.

Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.

Häufige Fragen

Muss ein Schreiner eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?

Das hängt von der Holzherkunft ab. Verarbeiten Sie Schnittholz, das Ihr Lieferant bereits mit einer Sorgfaltserklärung in Verkehr gebracht hat, sind Sie seit der Novelle 2025 nachgelagerter Marktteilnehmer und geben nur die Referenznummern weiter – ohne eigene Erklärung. Importieren Sie Holz selbst (etwa Tropenholz) oder kaufen Sie Holz, das noch nicht erfasst ist, sind Sie Erst-Marktteilnehmer und müssen eine eigene Erklärung über TRACES NT abgeben.

Reicht für einen Schreiner ein FSC- oder PEFC-Zertifikat?

Nein. FSC und PEFC ersetzen die Sorgfaltspflicht nicht, senken aber das Risiko und erleichtern die Bewertung. Sie müssen weiterhin Herkunft und Erklärungs-Referenz Ihrer Holzlieferungen dokumentieren. Mehr dazu unter Zertifikate: FSC, PEFC und FLEGT.

Was passiert, wenn ein Lieferant keine Daten liefert?

Dann fehlt Ihnen ein Pflichtnachweis und Sie dürfen das fertige Produkt nicht ohne Weiteres in Verkehr bringen. Sprechen Sie den Lieferanten früh an – mehr dazu unter Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht?

Mehr als EUDR – ein Kompass für alle Lieferketten-Pflichten

Compliance Compass begleitet Sie auch bei weiteren Frameworks. Sehen Sie sich das gesamte Angebot an.

EUDR Holz EUDR Agrar ↗ LkSG CSRD weitere
Alle Frameworks ansehen
Für Schreiner & Tischler gemacht

Sehen Sie die Lösung an Ihrem Fall.

30 Minuten persönliche Vorführung – wir gehen den Ablauf in Ihrer Werkstatt mit Ihnen durch. Kostenfrei und unverbindlich.