Als Schreiner, Tischler oder Möbelhersteller bringen Sie fertige Erzeugnisse in Verkehr – ob Sie dafür eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben müssen, hängt aber nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) davon ab, ob Ihr Holz bereits erfasst ist. Seit der Novelle vom Dezember 2025 gilt: Wer aus bereits erfasstem Holz fertigt, ist nachgelagerter Marktteilnehmer und gibt keine eigene Erklärung ab. Wer eigenes Holz einführt oder noch nicht erfasstes Holz verarbeitet, ist Erst-Marktteilnehmer mit voller Sorgfaltspflicht.
Ihre Rolle in der Lieferkette
Entscheidend ist nicht, dass Sie ein neues Produkt herstellen, sondern ob das dafür verwendete Holz bereits von einer Sorgfaltserklärung erfasst ist. Daraus ergeben sich drei typische Fälle:
- Erfasstes Schnittholz vom Sägewerk oder Großhändler (mit Referenznummer): Sie sind nachgelagerter Marktteilnehmer – keine eigene Erklärung, Sie verwalten die Referenznummern und geben sie weiter.
- Selbst importiertes Holz (z. B. Tropenholz direkt aus dem Drittland): Sie sind Erst-Marktteilnehmer – volle Sorgfaltspflicht mit Geodaten, Risikobewertung und eigener Erklärung. Tropenhölzer fallen dabei meist in Länder mit Standard- oder hohem Risiko, also mit zusätzlichen Nachweisen.
- Direktkauf von einem Waldbesitzer, der noch nicht registriert ist: Kleine Waldbesitzer sind erst ab Mitte 2027 pflichtig oder haben schlicht noch nichts erfasst – dann ist Ihr Holz nicht gedeckt und Sie werden faktisch zum Erst-Marktteilnehmer, der Herkunftsdaten selbst erhebt und die Erklärung selbst abgibt.
Kleinere Werkstätten gelten fast immer als KMU und haben in der nachgelagerten Rolle die geringsten Pflichten – sie müssen sich als KMU nicht einmal in TRACES registrieren. Die Erleichterung greift aber nur, wenn das Holz von jemand anderem bereits erfasst wurde.
Warum fast jede Werkstatt ein System braucht: In allen drei Fällen fällt Arbeit an – im nachgelagerten Fall müssen Sie Referenznummern einsammeln, prüfen und weitergeben (und ohne gültige Referenz darf keine Lieferung verarbeitet und verkauft werden), im Erst-Marktteilnehmer-Fall Geodaten erheben, das Risiko bewerten und die Erklärung abgeben. Gerade beim Zukauf von kleinen Waldbesitzern liegt der Aufwand oft bei Ihnen, weil der Lieferant selbst nichts liefert.
Ihre Pflichten
Immer – unabhängig von Ihrer Rolle:
- Holzherkunft je Charge dokumentieren: Lieferant, Holzart, Menge und – bei erfasstem Holz – die Referenznummer der Lieferanten-Erklärung.
- Lieferantenrechnungen und Zertifikate (FSC, PEFC) sammeln und ablegen.
- Bei Weitergabe (zum Beispiel an den Möbelhandel): die Referenznummer mit dem Lieferschein übergeben.
- Alle Belege fünf Jahre digital aufbewahren.
Zusätzlich, wenn Sie Erst-Marktteilnehmer sind (Eigenimport oder noch nicht erfasstes Holz):
- Geokoordinaten der Erntefläche und Legalitätsnachweise erheben.
- Das Entwaldungs- und Legalitätsrisiko bewerten und bei Bedarf mindern.
- Eine eigene Sorgfaltserklärung über das EU-System TRACES NT abgeben.
Typischer Ablauf in der Werkstatt
- Holzbestellung beim Sägewerk oder Großhändler – die Erklärungs-Nummer wird mitgeliefert.
- Wareneingang: Die Charge wird im System angelegt und mit dem Auftrag verknüpft.
- Verarbeitung zum Möbelstück: Das System verbindet Holzcharge und Stückliste.
- Bei erfasstem Holz wird die Referenznummer übernommen und geprüft; bei selbst importiertem oder nicht erfasstem Holz wird die eigene Sorgfaltserklärung erstellt und über TRACES NT abgegeben.
- Der Kundenbeleg enthält die Erklärungs-Nummer für die nächste Stufe in der Kette.
Praxistipp: Sammeln Sie schon heute die Erklärungs-Referenzen Ihrer Holzlieferanten – auch wenn Ihre Frist erst 2027 greift. So vermeiden Sie, dass eine Lieferung ohne Nachweis bei Ihnen liegt. Wie Sie eine Erklärung ausfüllen, zeigt der Artikel Sorgfaltserklärung ausfüllen – Schritt für Schritt.
Was die Software können muss
- Materialstamm mit Holzart, Charge und Lieferant
- Referenznummern erfassen, prüfen und an Kunden weitergeben
- Verbindung von Stückliste und Auftrag
- Zertifikatsverwaltung (FSC, PEFC)
- Geodaten- und Risikoprüfung für selbst importiertes oder nicht erfasstes Holz
- Eigene Sorgfaltserklärung mit TRACES-NT-Anbindung, wenn Sie Erst-Marktteilnehmer sind
- Behörden-Akte auf Knopfdruck und 5-Jahres-Archiv aller Belege
Fristen für Schreiner & Tischler
| Betriebsgröße | Pflicht ab |
|---|---|
| Größere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | 30. Dezember 2026* |
* Wichtig für die Holzbranche: Die verlängerte Frist bis 30. Juni 2027 – nur für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 niedergelassen waren – gilt nach Art. 38 Abs. 3 nur für Erzeugnisse, die nicht bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Rundholz, Schnittholz, Platten und Möbel waren EUTR-erfasst – für sie gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Betriebsgröße.
Auch wenn die meisten Schreiner- und Tischlerbetriebe KMU sind: Für Holz und Möbel gilt der 30. Dezember 2026, weil diese Erzeugnisse bereits unter die alte Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Lieferanten und Zertifikate sauber zu erfassen. Welche Vereinfachungen die EU zuletzt beschlossen hat, lesen Sie unter EU-Vereinfachungen der EUDR.
Erklärung durch einen Bevollmächtigten
Sie müssen die Erklärung nicht zwingend selbst einreichen. Nach Art. 6 können natürliche Personen und Kleinstunternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erklärung in ihrem Namen abgibt – typischerweise den nächsten Abnehmer, etwa das Sägewerk oder den Händler, mit dem Sie ohnehin zusammenarbeiten.
Für den Bevollmächtigten ist das mit überschaubarem Aufwand verbunden: Er kann mit einem Konto für viele Auftraggeber einreichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen – die technische Abwicklung übernimmt jemand anderes.
Häufige Fragen
Muss ein Schreiner eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?
Das hängt von der Holzherkunft ab. Verarbeiten Sie Schnittholz, das Ihr Lieferant bereits mit einer Sorgfaltserklärung in Verkehr gebracht hat, sind Sie seit der Novelle 2025 nachgelagerter Marktteilnehmer und geben nur die Referenznummern weiter – ohne eigene Erklärung. Importieren Sie Holz selbst (etwa Tropenholz) oder kaufen Sie Holz, das noch nicht erfasst ist, sind Sie Erst-Marktteilnehmer und müssen eine eigene Erklärung über TRACES NT abgeben.
Reicht für einen Schreiner ein FSC- oder PEFC-Zertifikat?
Nein. FSC und PEFC ersetzen die Sorgfaltspflicht nicht, senken aber das Risiko und erleichtern die Bewertung. Sie müssen weiterhin Herkunft und Erklärungs-Referenz Ihrer Holzlieferungen dokumentieren. Mehr dazu unter Zertifikate: FSC, PEFC und FLEGT.
Was passiert, wenn ein Lieferant keine Daten liefert?
Dann fehlt Ihnen ein Pflichtnachweis und Sie dürfen das fertige Produkt nicht ohne Weiteres in Verkehr bringen. Sprechen Sie den Lieferanten früh an – mehr dazu unter Was tun, wenn der Lieferant nicht mitmacht?