Der gesamte Prozess aus Datenerhebung, Risikobewertung und Risikominderung – mit dem Ziel, für ein Produkt ein vernachlässigbares Risiko nachzuweisen. Das sichtbare Ergebnis ist die Sorgfaltserklärung.
Erst wenn die Sorgfaltspflicht vollständig erfüllt ist und ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde, darf ein betroffenes Produkt in der EU in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden.
Die drei Schritte der Sorgfaltspflicht
Die EUDR gliedert die Sorgfaltspflicht in einen klaren Dreischritt:
- Datenerhebung: alle nötigen Informationen sammeln – darunter Produktangaben, HS-Code, Erzeugerland und die Geokoordinaten der Erzeugungsfläche.
- Risikobewertung: prüfen, ob das Produkt entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde, und das Risiko anhand von Länder- und Lieferantenfaktoren einschätzen.
- Risikominderung: wo das Risiko nicht vernachlässigbar ist, zusätzliche Maßnahmen ergreifen – etwa weitere Nachweise einholen oder Lieferanten prüfen.
Was bedeutet „entwaldungsfrei"?
Ein zentrales Prüfkriterium ist, dass die Fläche, auf der der Rohstoff erzeugt wurde, nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurde. Zusätzlich muss die Erzeugung legal gewesen sein, also den Gesetzen des Erzeugerlandes entsprechen. Beides zusammen wird im Rahmen der Risikobewertung beurteilt.
Marktteilnehmer und Händler – wo liegt der Unterschied?
Die EUDR unterscheidet zwei Rollen, und davon hängt der Umfang der Pflichten ab.
| Rolle | Pflichtumfang |
|---|---|
| Marktteilnehmer (Erstinverkehrbringer) | volle Sorgfaltspflicht inkl. eigener Erklärung |
| Großer Händler / nachgelagerter Betrieb (Nicht-KMU) | keine eigene Erklärung; in TRACES registrieren, Referenznummern führen, bei Hinweisen prüfen |
| Kleiner Händler (KMU) | reduziert: Referenznummern weitergeben und dokumentieren |
Ein Marktteilnehmer ist, wer ein Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, ausgenommen nachgelagerte Marktteilnehmer – etwa ein Importeur, ein Waldbesitzer beim Direktverkauf oder ein Betrieb, der Holz selbst einführt. Ein Händler gibt ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt nur weiter und gibt keine eigene Erklärung ab. Große Händler (Nicht-KMU) müssen sich aber in TRACES registrieren, Referenznummern führen und bei begründeten Hinweisen prüfen; kleine Händler im Sinne der KMU-Definition haben reduzierte Pflichten. Wie sich das im Alltag des Holzhandels auswirkt, zeigen die jeweiligen Branchenseiten.
Tipp: Klären Sie zuerst Ihre Rolle. Ob Sie Marktteilnehmer oder Händler – und ob Sie KMU sind – entscheidet darüber, ob Sie eine eigene Erklärung abgeben oder nur Nummern weitergeben müssen.
Bezug zu anderen Pflichten
Am Ende der Sorgfaltspflicht steht die Sorgfaltserklärung, die über TRACES NT eingereicht wird. Zertifikate wie FSC oder PEFC ersetzen die Sorgfaltspflicht nicht, können aber die Risikobewertung erleichtern. Alle Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren und der BLE auf Verlangen vorzulegen.